Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern und ab 01.01.2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern – damit ist auch nun die INDUTEC bzw. IWAGO verpflichtet, diese Regularien umzusetzen.
Das LkSG soll dafür sorgen, dass Unternehmen menschenrechts- und umweltbezogene Standards innerhalb ihrer Lieferketten beachten. Verstöße sollen möglichst frühzeitig erkannt, gemindert und beseitigt werden.
Dieses Gesetz manifestiert und bestärkt das bei INDUTEC bzw. IWAGO ohnehin bereits im Verhaltenskodex verankerte ethische und verantwortungsbewusste Geschäftsverhalten.
Außerdem sorgen wir bei INDUTEC bzw. IWAGO dafür, dass Menschenrechtsverletzungen im Rahmen unserer Geschäftsprozesse vorgebeugt bzw. entgegengewirkt werden. Dasselbe erwarten wir auch von unseren Lieferanten.
Diesen Aufgaben kommen auch wir nach und haben im Zuge dessen unter anderem eine Grundsatzerklärung abgegeben und einen Menschenrechtsbeauftragten benannt. Dieser kontrolliert die Einhaltung des LkSG und ist zeitgleich Ihr Ansprechpartner bei Beschwerden oder Hinweisen zu Verstößen. Sie können sich aber auch direkt über das Online-Beschwerdeverfahren an uns wenden.

Basis unserer Bemühungen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist u.a. unsere Grundsatzerklärung, die vollständig hinterlegt ist. Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren und die Kontaktdaten unserer Beschwerdestelle sind ebenso vollständig hinterlegt.